Satzung des Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Emmerthal e. V.

 Inhaltsübersicht


§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 3 Verlust der Mitgliedschaft
§ 4 Beiträge
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vereinsvorstand
§ 8 Kassenprüfung/Rechnungswesen
§ 9 Auflösung des Vereins
Gründungsmitglieder


§ 1

Name, Sitz & Zweck des Vereins


Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Emmerthal e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Emmerthal und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Feuerschutzes durch die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Emmerthal.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, und seine Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist politisch und religiös neutral.


§ 2

Erwerb der Mitgliedschaft


Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand.
Die Aufnahme erfolgt durch Entscheidung des Gesamtvorstands mit einfacher Stimmmehrheit.


§ 3

Verlust der Mitgliedschaft


    Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Bei Tod eines Mitglieds werden etwaige Beitragsforderungen für das Jahr, in dem das Mitglied verstirbt, vom Verein nicht mehr geltend gemacht.
    Der Austritt ist zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig. Der Austritt ist gegenüber dem Gesamtvorstand schriftlich zu erklären.
    Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung durch den Beschluss des Gesamtvorstands vom Verein ausgeschlossen werden, wenn
  • a) ein Mitglied trotz einmaliger schriftlicher Mahnung mit der Erfüllung seiner Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Emmerthal e.V. Beitragspflicht im Rückstand ist,
  • b) ein Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen, die Satzung, den Satzungszweck und die Ordnung des Vereins verstößt,

  • Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit. Der Bescheid über den Ausschluss eines Mitglieds ist mit Einschreiben/Rückschein zuzustellen.
    Gegen die Entscheidung des Gesamtvorstands ist Beschwerde an den Gesamtvorstand zulässig und zwar innerhalb einer Frist von vier Wochen. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an das Vermögen des Vereins.

§4

Beiträge


Die Höhe des jährlichen Mindestmitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung
festgelegt.


§ 5

Organe des Vereins


Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Gesamtvorstand.

 

§6

Mitgliederversammlung


    Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung.
    Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • a) Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge.
  • b) Wahl des Vorstandes.
  • c) Wahl von zwei Kassenprüfern.
  • d) Festlegung der Beitragsordnung.
  • e) Genehmigung der Jahresrechnung.
  • f) Entlastung des Vorstands und des Kassenwartes.
  • g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
  • h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
  • Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Geschäftsjahr statt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
    Die Einberufung erfolgt schriftlich an alle Mitglieder durch den Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer 14-tägigen Frist.
    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen einzuberufen, wenn
  • a) der Gesamtvorstand dies beschließt oder
  • b) ¼ der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich beim Vorstand Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Emmerthal e.V. unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand eingesehen werden.
    Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.
    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen können allerdings nur mit Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
    Das Stimmrecht kann nur höchstpersönlich ausgeübt werden. Geheime Abstimmung erfolgt, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied dies beantragt.


§ 7

Vereinsvorstand


Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus

  • a) dem Vorsitzenden,
  • b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
  • c) dem Schatzmeister,
  • d) dem Schriftführer,
  • e) fünf Beisitzern.
  • Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten den Verein gemeinsam.
    Der Gesamtvorstand erarbeitet eine Liste der förderungswürdigen Projekte und stellt sie jährlich der Mitgliederversammlung vor. Hierbei soll der Gesamtvorstand den Gemeindebrandmeister und seine beiden Stellvertreter sowie den Gemeindejugendfeuerwehrwart beratend hinzuziehen.
    Der Gesamtvorstand leitet den Verein ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen.
    Der Vereinsvorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei der ersten Wahl werden der Vereinsvorsitzende und der Schatzmeister jedoch für die Dauer von drei Jahren gewählt.

     


    § 8

    Kassenprüfung/Rechnungswesen


    Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.
    Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Emmerthal e.V.
    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
    Am Ende des Geschäftsjahres legt der Schatzmeister den Kassenprüfern die Rechnungsführung vor.
    Die Kasse des Vereins wird in jedem Geschäftsjahr durch zwei Mitglieder der Mitgliederversammlung des Vereins geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassierers und des Vorstands.


    § 9

    Auflösung des Vereins


    Die Auflösung des Vereins kann auf einer Mitgliederversammlung nur mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Emmerthal zwecks Förderung der Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Emmerthal.
    Der vorstehende Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 25. November 2008 beschlossen.


    Emmerthal, den 25.11.2008